Rekurs gegen die Prohibition von E-Liquids mit Nikotin und zugunsten der Risikominimierung

18 December 2015

MEDIENMITTEILUNG – zur sofortigen Veröffentlichung

Rekurs des Konsumentenverbandes Helvetic Vape gegen die Prohibition von E-Liquids mit Nikotin und zugunsten der Risikominimierung

Helvetic Vape, die unabhängige Non-Profit-Organisation der E-Dampfer und ihr Präsident Olivier Théraulaz legten beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Rekurs gegen die Allgemeinverfügung 2015-3088 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu „elektrischen Zigaretten, elektronischen Zigaretten, E-Zigaretten“ ein. Helvetic Vape und ihr Präsident sind überzeugt, dass diese Allgemeinverfügung, welche den kommerziellen Import und den Verkauf von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten verbietet, entgegen der Interessen für die öffentliche Gesundheit ist. Zudem schränkt sie den Zugang zu Produkten zur Risikominimierung beim Nikotinkonsum für Schweizer E-Dampfer massiv ein.

Basierend auf fadenscheinigen Pseudoargumenten versucht das BLV diese Entscheidung mit einem Interesse an der öffentlichen Gesundheit zu rechtfertigen. Gleichzeitig hat der Bundesrat am 11. November 2015 in seiner Medienmitteilung zum Entwurf des neuen Tabakproduktegesetzes (TabPG) die Auffassung vertreten, dass E-Dampfprodukte für die Gesundheit weniger schädlich sind und für Raucher eine Alternative zu Tabakprodukten darstellen. Der Jugendschutz, die Werbung sowie das E-Dampfen im öffentlichen Raum werden vom BLV zwar erwähnt, aber das Bundesamt verpasst es, diese Punkte entsprechend zu regeln. Ein Kind kann in der Schweiz weiterhin legal Tabakprodukte erwerben. Ein erwachsener Raucher hat jedoch keine Möglichkeit, auf einfache Art E-Liquids mit Nikotin zu erwerben, um das Risiko im Zusammenhang mit dem Nikotinkonsum zu minimieren.

Um stichhaltig zu sein, müssen die eventuellen minimalen Risiken des E-Dampfens mit dem Rauchen von Tabakprodukten (welche frei verkäuflich sind) verglichen werden. Die Behörden schützen niemanden, wenn sie den Zugang zu Produkten mit deutlich weniger Risiken verbieten. 25% der Schweizer Bevölkerung sind Raucher von welchen jedes Jahr 9‘500 Personen frühzeitig am den Folgen des Rauchens sterben. Objektiv gesehen verteidigt das BLV die Interessen der Tabak- und Pharmaindustrie gegen das Interesse der öffentlichen Gesundheit. Das E-Dampfen mit einer breiten Auswahl an nikotinhaltigen E-Liquids und vielen unterschiedlichen E-Dampfgeräten gilt heute, auf Basis von wissenschaftlichen Studien, als schwerste Waffe gegen die Epidemie des Tabakrauchens.

Die getroffenen Massnahmen für das E-Dampfen müssen pragmatisch, durchdacht und informiert erfolgen. Und genau dies fehlt bei dieser Entscheidung. Der Bericht von Public Health England (PHE), welcher im August 2015 publiziert wurde, enthält genau diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zum E-Dampfen. Die Administration hat jedoch dieses unausweichliche Dokument bei der Entscheidung komplett ignoriert. Das BLV bevorzugt es lieber, den ewigen Fehler des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und seinem Informationsschreiben Nr. 146 (welches fälschlicherweise E-Dampfgeräte und E-Liquids vermischt) unter Berufung von Artikel 37 Absatz 3 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) weiterzuführen. Das Rechtsgutachten Roulet vom 24. April 2015 hat aufgezeigt, dass die Vermischung zwischen E-Dampfgeräten und E-Liquids nicht rechtens ist.

Die Entscheidung zu solch äusserst restriktiven Massnahmen gegen nikotinhaltige E-Liquids verbreitet die Botschaft, dass das E-Dampfen gefährlicher als das Rauchen von Tabak wäre. Gleichwohl sind Tabakprodukte weiterhin frei verkäuflich, obwohl sie ebenfalls Nikotin enthalten. E-Dampfprodukte, auch solche mit Nikotin, sind mindestens 95% sicherer als das Rauchen! Die Bundesverwaltung trägt mit diesen unverhältnismässigen Massnahmen zur Desinformation der Bevölkerung bezüglich des E-Dampfens bei. Ist die Schweiz das letzte Westeuropäische Land, welches nikotinhaltige E-Liquids verbietet? Helvetic Vape vertraut darauf, dass das Gericht sich die zusammenhängenden Argumente anhört und mit gesundem Menschenverstand im Sinne den Interessen der öffentlichen Gesundheit entscheidet und dieses Verbot aufhebt.

2 thoughts on “Rekurs gegen die Prohibition von E-Liquids mit Nikotin und zugunsten der Risikominimierung

  1. Oliver Petry

    hier liegt ein Fehler vor..
    Zitat:”E-Dampfprodukte, auch solche mit Nikotin, sind mindestens 95% sicherer als das Rauchen!”
    Hier bezieht man sich auf das in einem Gutachten gezogenem Verhältnis von 01 : 20,00
    die Angabe “95% sicherer als” würde nur eine rate von 01 : 1.95 darstellen
    die korrekte Angabe wäre “1900% sicherer als” (1900%+100%=2000%=20x)

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    1. Marc Szeemann

      Hi Oliver
      Rein mathematisch hast Du recht. Wir beziehen uns hier jedoch auf den Terminus, welchen das PHE in seiner Studie verwendet:
      “While vaping may not be 100% safe, most of the chemicals causing smoking-related disease are absent and the chemicals that are present pose limited danger. It had previously been estimated that EC are around 95% safer than smoking. This appears to remain a reasonable estimate.”
      Link: https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/457102/Ecigarettes_an_evidence_update_A_report_commissioned_by_Public_Health_England_FINAL.pdf
      Zu finden auf Seite 80: Summary of findings
      Viele Grüsse
      Marc Szeemann
      Generalsekretär Helvetic Vape

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