In Europa: Eine unglückliche Regelung

Die unglückliche Regelung, die das Europäische Parlament am 26. Februar 2014 beschlossen hat, und der zufolge E-Dampfgeräte und Liquids als Tabakprodukte eingestuft werden, ist mehr als bedauerlich [1]. Sie ist das Ergebnis von Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und von offensichtlichem Druck durch die Tabaklobby und die Pharmaindustrie.

Die wichtigsten Punkte dieser Regelung, die zukünftig in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, betreffen den maximalen Nikotingehalt von 20mg/ml, die Grössenbeschränkung der Nachfüllfläschchen auf 10 ml, die Limitierung des Inhalts von Verdampfertanks auf 2ml, die geforderte Gewährleistung einer konstanten Nikotinabgabe, die Meldepflicht für neue Produkte 6 Monate vor Markteintritt, das Werbeverbot und die Einschränkungen für den grenzüberschreitenden Handel. Ein wahnwitziger Entscheid, der auf mangelhafter Information und ungenügender Fachkenntnis der Entscheidungsträger basiert. In einem offenen Brief wandten sich fünfzehn der weltweit führenden Forscher und Wissenschaftler der Tabak- und Suchtprävention an den europäischen Gesundheitskommissar und involvierte Abgeordnete, und wiesen auf die offensichtlichen Fehler auf wissenschaftlicher Ebene hin [2].

Der maximale zulässige Nikotingehalt von 20mg/ml basiert auf keinerlei wissenschaftlicher Grundlage, er wurde willkürlich und ohne Hinterfragung festgelegt. Einige Raucher brauchen anfangs einen höheren Nikotingehalt um auf den herkömmlichen Tabakkonsum verzichten zu können. Mit der Zeit senken viele Dampfer den Nikotingehalt der Liquids von sich aus.

Die Begrenzung des Flascheninhalts auf 10ml ist wahrscheinlich ein ungeschickter Versuch, die Risiken bei versehentlicher Einnahme durch Kinder zu minimieren. Allerdings sind wir alltäglich mit einer Vielzahl von Substanzen umgeben, die bei Einnahme ein Risiko für die Gesundheit darstellen könnten. Dennoch kommt niemand auf die absurde Idee, Toilettenreiniger in 10ml Flaschen zu verkaufen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten sollen wie andere toxische Substanzen behandelt werden. Ein Behälter mit Sicherheitsverschluss, eine Etikette mit Angabe einer eventuellen Giftklasse und Anweisungen für den Notfall, bei Hautkontakt oder Einnahme. Es versteht sich von selbst dass alle giftigen Substanzen ausser Reichweite von Kindern oder Tieren aufbewahrt werden müssen. Es sei noch angemerkt, dass Medikamente, von denen einige bei missbräuchlicher Einnahme potentiell lebensbedrohlich sind, oftmals ohne Sicherheitsverschluss verkauft werden. Die letale Dosis von Nikotin für Menschen ist übrigens nicht exakt bekannt. Die bisher angenommen 60mg als tödliche Dosis für eine erwachsene Person basiert auf wissenschaftlich fragwürdigen Selbstversuchen im 19. Jahrhundert. Mehrere Fälle, bei denen weit höhere Mengen von Nikotin aufgenommen wurden, ohne dass sie zum Tode führten sind wissenschaftlich belegt [3].

Ein weiterer Grund für die Begrenzung der Fläschchengrösse und des Tankinhalts der Verdampfer, könnte auch der Versuch der Tabaklobby sein, den Markt für Nachfüllflaschen zu dezimieren und dadurch den Weg für Einwegdepots frei zu machen.

Die Regulierung einer konstant gleichbleibenden Nikotinabgabe und die Meldepflicht für neue Produkte 6 Monate im Voraus werden Entwicklung und die Innovation des Marktes massiv einschränken. Gerade die kleinen und mittelgrossen Produzenten von hochwertigen Produkten in Europa werden diese Hürden nicht nehmen können. Nur sehr grosse Konzerne werden diese Vorgaben erfüllen können, was wiederum den Tabak- und Pharmafirmen in die Hände spielt.

Das Werbeverbot schränkt die Internetforen, die Blogs und die Videoreviews als grösste und aktivste Informationsquellen entscheidend ein, die Einschränkungen für den grenzüberschreitenden Handel verstossen gegen das europäische Freihandelsabkommen.

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Quellenangaben :

[1] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0160+0+DOC+XML+V0//DE

[2] http://nicotinepolicy.net/nsp/672-scientific-errors-in-proposed-eu-tobacco-products-directive

 http://nicotinepolicy.net/n-s-p/814-further-exchanges-between-the-european-commission-and-scientists

[3] Bernd Mayer (2013): How much nicotine kills a human? Tracing back the generally accepted lethal dose to dubious self-experiments in the nineteenth century, Archive of Toxicology. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3880486/?report=classic