Entscheidung des BVger zur Genehmigung des Verkaufs von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten

2 May 2018

PRESSEMITTEILUNG – Lausanne, 2. Mai 2018 – Zur sofortigen Verteilung

Die Konsumentenorganisation Helvetic Vape betrachtet das Urteil des BVger, welches die Verfügung zum Verbot des Handels mit nikotinhaltigen E-Dampfprodukten des BLV aufhebt, als einen grossen Fortschritt.

Das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVger) vom 24. April 2018 ist klar: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen war nicht befugt, die kommerzielle Einfuhr und den Handel einer ganzen Produktekategorie zu verbieten. Das BVger vertritt die Ansicht, dass dieser Verstoss einen schwerwiegenden Fehler der Bundesverwaltung darstellt. Das BLV hat nun 30 Tage Zeit, um beim Bundesgericht Berufung einzulegen. Der Konsumentenverband Helvetic Vape, welcher dieses Verbot seit 2013 anprangert, bedauert, dass es eine gerichtliche Entscheidung gebraucht hat um die Bundesverwaltung zur Vernunft zu bringen.

Die Hartnäckigkeit der Verwaltung bei der Aufrechterhaltung des ungerechtfertigten und illegalen Verbotes seit zehn Jahren ist Symptomatisch. Weder die Bundesbeamten noch Bundesrat Alain Berset berücksichtigen das Recht auf den Zugang zu Werkzeugen zur Risiko- und Schadensminimierung im Zusammenhang mit dem Nikotinkonsum. Die Schweiz liegt bereits weit hinter den Nachbarländern zurück, welche den Handel von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten seit Jahren ohne grosse Probleme zulassen. Helvetic Vape wartet nun ab, wie die Bundesverwaltung auf das Urteil des BVger reagieren wird und welche Folgen sich daraus ergeben.

Der Konsumentenverband Helvetic Vape geht davon aus, dass die Einführung nikotinhaltiger E-Dampfprodukte auf dem Schweizer Markt die Umstellung der Nikotinkonsumenten, auf eine gesundheitlich deutlich weniger schädlichere Konsumform als brennbarer Tabak, erheblich beschleunigen wird. Der Präsident des Konsumentenverbandes, Olivier Théraulaz, erklärt: «Diese neue Perspektive wird die kleinen, auf E-Dampfgeräte spezialisierten Geschäfte neu beleben. Sie stehen heute an vorderster Front im Kampf gegen die brennbaren Tabakprodukte! Ausserdem wird es, aufgrund des einfacheren Zugangs, dem medizinischen Fachpersonal ermöglicht, rauchenden Patienten entsprechende Produkte zu empfehlen. Schlussendlich wird es auch viel einfacher sein, wissenschaftliche Studien zu E-Dampfen in unserem Land durchzuführen.»

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVger) vom 24. April 2018: C-7634_2015

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