Plädoyer für das Ende des Gesundheitsskandals um das E-Dampfen

22 December 2016

Wie wir zum Glauben gekommen sind, dass E-Dampfprodukte Tabakprodukte seien und was getan werden muss, um aus dieser skandalösen Exekutiv-Sackgasse wieder heraus zu finden.

Um dies zu verstehen, müssen wir zu allererst das perverse Spiel aufdecken, welches die Exekutive in den letzten Jahren bezüglich des E-Dampfens gespielt hat. Kurz nach dem ersten Erscheinen von E-Dampfprodukte in unserem Land, im Jahre 2009, entschied sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unilateral, mit einem einfachen Verwaltungsschreiben, den Verkauf von nikotinhaltigen E-Liquids zu verbieten, und die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch zu beschränken. Zufälligerweise steht in Artikel 37 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, welche wiederum das BAG zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aktualisiert hat, dass, Gegenstände welche in Kontakt mit den Schleimhäuten des Mundes in Kontakt kommen, keine pharmakologischer Wirkung haben dürfen. Dies ganz im Sinne des Protektionismus der Pharmaindustrie. Dieser Umstand eignet sich für das BAG perfekt um den Anschein der Legalität des Verbotes zu wahren, und offiziell den Vorwand „man wisse ja noch nichts über die Risiken“ heranzuziehen. Viel Prosa um die Pharmaindustrie vor einem neuen Wettbewerber in der Nikotinersatztherapie zu schützen. Es tritt aber ein kleines unbedeutendes Problem mit dieser eifrigen Adaption der LGV: Tabakerzeugnisse unterliegen ebenfalls Artikel 37! Der Mangel an Reflexion der Verwaltung und deren Eifer, der Pharmaindustrie so zu gefallen, macht alle Tabakprodukte illegal. Glücklicherweise wird niemand, nicht einmal die Tabakkontrolle diesen Artikel nutzen um den Verkauf von Tabakerzeugnissen per sofort zu verbieten. So bleibt es ein kleiner Fehler ohne negative Folgen für die Verwaltung…

Es muss jedoch angemerkt werden, dass die Bedenken bezüglich des Risikos von E-Dampfprodukten zu dieser Zeit nachvollziehbar waren. Es gab nur wenige wissenschaftliche Studien wenngleich schon eine sorgfältige Bewertung dieser das minimale Risikopotential gezeigt hat (Die Studie der FDA in 2009 hat zwar Nitrosamine in E-Liquids gefunden, jedoch waren die Mengen auf gleichem Niveau wie die der pharmazeutischen Nikotin-Inhalatoren). Die voreilige und unüberlegte Entscheidung des BAG fokussiert sich aber auf das Nikotin und suggeriert, dass das Nikotin für die Bedenken dieser Zeit verantwortlich ist. Trotzdem gibt es bezüglich der Inhalation von Propylenglycol, Glycerol, Lebensmittelaromen und möglichen Spuren von Verunreinigungen, also der Zusammensetzung der Produkte ohne das Nikotin, keine Bedenken und das BAG erlaubt den Verkauf ordnungsgemäss ohne Alterslimit. Die Prohibition durch das BAG war also nicht im Sinne der Volksgesundheit sondern um den Status Quo aufrechtzuerhalten: Die Tabakindustrie macht Menschen krank, die Pharmaindustrie heilt sie, und alle verdienen viel Geld, und alles ist gut. Das Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten machte erst den Irrglauben überhaupt möglich, dass diese Produkte gefährlich, ja sogar gefährlicher wie die frei verkäuflichen Tabakprodukte seien, und deshalb streng reguliert werden müssen.

Der Fakt, dass der Verkauf von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten durch ein einfaches Verwaltungsschreiben anstelle einer echten Verwaltungsentscheidung „verboten“ wurde, verhinderte weitere rechtliche Schritte. Erst 2015 wurde die List des Pseudoverbotes durch die Bundesverwaltung angeprangert und der Verkauf von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten begann. Das BAG macht nun mit dem BLV klar zum Gefecht und überlegt sich, was es gegen diese Aufmüpfigkeit unternehmen kann. Es steht nicht zur Debatte, den Verkauf von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten zu erlauben, steht doch das Projekt Tabakproduktegesetz (TabPG), welches auf künstliche Weise versucht die E-Dampfprodukte zu assimilieren, des Departementsvorstehers kurz vor der Vorlage im Parlament. Da die E-Dampfprodukte dem Bundesgesetz für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) untergeordnet sind, hat das BLV die Kompetenz für eine Entscheidung zu dieser kniffligen Frage.

Innerhalb von 24h wurde man Zeuge eines Kraftaktes des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI). Das BLV macht eine administrative Entscheidung welche besagt, dass nikotinhaltige E-Dampfprodukte gefährlich sind und verboten werden müssen. Im selben Zeitraum präsentiert der Departementsvorsteher Alain Berset den Medien und dem Parlament ganz leise sein Projekt TabPG vor und betont, dass es wichtig ist, nikotinhaltige E-Dampfprodukte im Sinne der Risiko- und Schadensminimierung für den Verkauf zu legalisieren. Die Manipulation ist eklatant: Herr Berset benutzt das E-Dampfen um sein Projekt TabPG durchzubringen. Herr Berset bevorzugt also ohne Rücksicht auf die Volksgesundheit den Zugang zu Produkten für die Risiko- und Schadensminimierung weiterhin zu erschweren um seine politischen Projekte durchzubringen. So erstickte er die nötige Diskussion der Risiko- und Schadensminimierung in der unförmigen, polarisierenden Masse der veralteten und sterilen Diskussion über „Tabak“.

E-Dampfprodukte sind keine Tabakprodukte. Das beerdigte TabPG Projekt versuchte die E-Dampfprodukte durch eine kafkaeske Verwirrung den Tabakprodukten gleichzustellen. Ein Geist im Kopf der Exekutive. Eine Sicht, die sich gegen den Willen des Parlaments wendet, welches 2011 entschieden hat, die E-Dampfprodukte von der Tabaksteuer zu befreien. Wenn E-Dampfprodukte Tabakprodukte wären, könnten sie unmöglich einer Tabaksteuer entgehen. Die Rückweisung des Gleichstellungsprojektes TabPG bestätigt ein weiteres Mal, dass die E-Dampfprodukte keine Tabakprodukte sind. Wieso versuchen uns Exekutive und copy/paste Medien davon zu überzeugen, dass sich durch die Rückweisung des TabPG die Legalisierung von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten bis zu einem neuen Entwurf eines Tabakproduktegesetzes weiter verzögern wird?

Es wird Zeit, der politischen Manipulation gegen die öffentliche Gesundheit ein Ende zu setzen. Die E-Dampfprodukte unterstehen dem LMG. Sie sind nicht aus dem Schutzbereich des neuen LMG, da sie keine Tabakprodukte sind. Daher gibt es keinen Grund, sie nicht sofort in diesem Rahmen zu regulieren. Und nicht, dass die Exekutive kommt und sagt, dies sei nicht möglich. Nichts im LMG, sei es das alte oder das neue, kann dies verhindern. Der lächerliche Artikel, dessen missbräuchliche Interpretation schon seit Jahren verwendet wird und künstlich die Vermarktung von Produkten der Risiko- und Schadensminimierung für Nikotinkonsumenten verhindert hat, ist eine einfache Verfügung, welche von der Administration entworfen und von der Exekutive abgesegnet wurde. Es ist kein vom Parlament gewähltes Gesetz. Darüber hinaus hat die Exekutive dafür gesorgt, dass Artikel 37 des alten LGV als Artikel 61 im neuen LGV wieder auftaucht um so die Illusion für eine nicht machbare Regulierung im LMG weiter aufrechtzuerhalten und die nötige Karotte für den Esel des TabPG-Karrens in der Hand zu haben.

Der Skandal um die Behandlung des E-Dampfens durch das EDI in den vergangenen Jahren muss beendet werden. Während, dank nikotinhaltiger E-Dampfprodukte, bereits mehr als 6 Millionen Europäer mit dem Rauchen aufgehört haben und weitere 9 Millionen das Rauchen deutlich reduzieren konnten, hinkt die Schweiz aufgrund eines administrativen Verkaufsverbots ohne wissenschaftliche und rechtliche Grundlage massiv hinterher. Die Zahl der E-Dampfer in unserem Land ist im Vergleich zu anderen Ländern, in welchen nikotinhaltige E-Dampfprodukte gehandelt werden können, lächerlich klein. Jegliche Politik oder Massnahme, die den Nikotinkonsumenten ohne triftigen Grund den Zugang zu Produkten der Risiko- und Schadensminimierung erschwert, geht gegen die öffentliche Gesundheit. Es besteht dringende Notwendigkeit! Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9‘500 Menschen frühzeitig an einer überflüssigen, gefährlichen und frei erhältlichen Konsumform von Nikotin: Tabak zu Rauchen. Das sind 95-mal mehr als Tote durch Drogen, 31-mal mehr als Verkehrsopfer und 8-mal mehr als alkoholbedingter Tod. Auf was warten wir?!?

Das E-Dampfen ist keine Bedrohung sondern eine Chance. Es ist Teil einer doppelten Logik:

– Auf der einen Seite die informierte und freiwillige Wahl der Menschen, ihre Gesundheit durch unverfälschte Informationen selbst in die Hand zu nehmen und das Risiko ihres Verhaltens zu reduzieren, anstatt durch patriarchischen Anordnungen Drohungen zu erhalten.

– Auf der anderen Seite die Entstehung neuer tatkräftiger, dynamischer Wettbewerber gegenüber den alten traditionellen Teilnehmern im Nikotinmarkt welche die Tabak- und Pharmaindustrie darstellen.

Diese zwei zusammenhängenden Faktoren stossen die angestaubten Paradigmen um und generieren einen ansprechenden Rahmen, welcher auf Chancen und nicht auf Angst basiert. E-Dampfprodukte sind keine Tabak- und keine Pharmaprodukte. Die haben nichts mit irgendeiner spezifischen Gesetzgebung dieser beiden bestimmten Bereiche zu tun.

Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das E-Dampfen wurden in zwei Berichten von weltweit hoch angesehenen Institutionen für öffentliche Gesundheit, welche für ihre Pionierarbeit zum Rauchen in den 50er Jahren bekannt sind, zusammengefasst. Eine übersetzte Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie im Anhang.

Public Health England (PHE), E-cigarettes : an evidence update (August 2015)

Royal College of Physicians (RCP), Nicotine without smoke – Tobacco harm reduction (April 2016)

Diese zwei weltweit respektierten Institutionen bewerten das relative Langzeitrisiko des E-Dampfens im Vergleich zu gerauchtem Tabak auf weniger als 5% in Abhängigkeit der aktuell am Markt erhältlichen Produkte. Einem Markt ohne schwerwiegende Regulierung und Standards. Ein Markt, welcher sich schnell weiterentwickelt und bei welchem die Produkte von morgen nochmals risikoärmer als die Produkte von heute sind.

“…das Gesundheitsrisiko bei Langzeitinhalation des Aerosols von E-Dampfprodukten, welche heute am Markt sind, ist tiefer als 5% gegenüber gerauchtem Tabak.” Royal College of Physicians, Nicotine without smoke – Tobacco harm reduction

Sie kommen zum Schluss, dass man Raucher durch ein förderliches Umfeld und erleichterten Zugang dazu ermutigen und unterstützen soll, vom Rauchen auf das E-Dampfen zu wechseln. Diese Bemühungen unterstützen viele Beteiligte der Tabakkontrolle:

Action on Smoking and Health, Association of Directors of Public Health, British Lung Foundation, Cancer Research UK, Faculty of Public Health, Fresh North East, Public Health Action (PHA), Royal College of General Practitioners, Royal Society for Public Health, Tobacco Free Futures, UK Centre for Tobacco and Alcohol Studies, UK Health Forum.

Es gibt keine vergleichbare Dokumentation und/oder Analyse aus der Schweiz, welche so detailliert ist wie jene von PHE und RCP. Diese Berichte stellen einen effektiven Weg zur Verfügung um den Konsum von brennbaren Tabakprodukten zu reduzieren. Ein Weg, bei welchem die Nikotinkonsumenten nicht in einer infantilen Beziehung zur Regulierung stehen sondern ihnen Werkzeuge für die Schadens- und Risikominimierung gegenüber ihrer Gesundheit zur Verfügung gestellt werden. Nikotin alleine, ohne Tabak und vor allem ohne Verbrennung, macht nicht süchtig. Es hat für den Konsumenten ein Risikoprofil, welches mit Koffein vergleichbar ist. In den Vereinigten Staaten haben das Schoeder Institut für Tabakforschung und politische Studien sowie die Truth Initiative „Inspiring tobacco-free lives“, zwei Entitäten, welche der Tabakkontrolle nahe stehen, einen Bericht veröffentlicht, welcher dazu auffordert, Nikotin und seine Effekte zu überdenken:

Pr. Raymond Niaura, Re-thinking nicotine and its effects (Dezember 2016).

Dieser zurückhaltende Bericht erwähnt, dass:

“Eine beträchtliche Anzahl von Beweisen deutet darauf hin, dass relativ wenig von dem Schaden des Rauchens auf Nikotin zurückzuführen ist und (mit ein paar Ausnahmen) es in jenen Dosen, welche von Tabakkonsumenten typischerweise absorbiert werden, akzeptabel sicher ist und sich im gleichen Bereich bewegt, wie bei Medikamenten für Nikotinersatztherapien. Eine wichtige Strategie für die potentielle Verringerung der Schäden in der Bevölkerung ist es, nikotinhaltige Produkte (Alternativ Nicotine Delivery Systems = ANDS) welche das Rauchen ersetzen und den Konsumenten die Möglichkeit geben weiterhin Nikotin zu konsumieren ohne sie den tödlichen Verbrennungsprodukten auszusetzen. Diese Denkweise erhöht die Möglichkeit, dass Nikotin nicht gleichbedeutend mit Tabak und den daraus entstehenden Schäden ist und das Nikotin vom Tabak und der Inhalation von verbranntem Tabak entkoppelt wird und somit von beidem oder zumindest von den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums befreit wird. “

Wir können es uns nicht weiter erlauben, in der Schweiz das Gegenteil zu tun. Die Exekutive kann nicht auf der einen Seite die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) sowie die Nationale Strategie Sucht unterstützen, und auf der anderen Seite mit der Gesundheit der Nikotinkonsumenten spielen.

Der Massnahmenplan 2017-2024 der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie), welcher ebenfalls Teil des Abschnitts 3.4 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist, sieht im Bereich Aktion #1 das folgende vor:

“Bestehende Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme werden gemäss der NCD-Strategie so weiterentwickelt, dass die Prävention von Krebs- und Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Diabetes und muskuloskelettalen Erkrankungen effektiver wird. Tabak- und übermässigem Alkoholkonsum, unausgewogener Ernährung und mangelnder Bewegung gilt es nach wie vor in allen Lebensphasen vorzubeugen. Menschen werden dabei unterstützt, diese Risikofaktoren zu minimieren, Schutzfaktoren aufzubauen und einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu entwickeln. Damit sollen Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung gestärkt werden. Der Lebensphasen- und Settingansatz wird gestärkt und die Chancengerechtigkeit gefördert. Die Erfahrungen im Rahmen der bisherigen Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme sowie die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien formen eine breite Wissensbasis zur Wirksamkeit von Massnahmen. Diese Erfahrungen und Ergebnisse bildeten den Orientierungsrahmen bei der Definition der Massnahmen.”

Risikofaktoren zu minimieren heisst nicht nur totale Abstinenz“! Es ist essentiell, die Nikotinkonsumenten zu orientieren, zu informieren und deren Umstieg auf weniger schädliche Konsumformen zu fördern, und sie dabei zu unterstützen. Deshalb ist es ebenso wichtig, den Konsum von gerauchtem Tabak (Rauchen) zu verhindern. Es ist die Verbrennung, welche Kohlenmonoxyd, Teer und Feinstaub generiert. Die Verbrennung von Pflanzen, egal welcher Herkunft, produziert einen extrem schädlichen Rauch, welcher für den grössten Teil der nichtübertragbaren Krankheiten ausmacht. Gemäss der Global Burden of Desease Study 2015 (GBD 2015, Lancet) verursacht in der Schweiz der Tabakrauch (d.h. die Verbrennung) 44% der DALY’s (disability-adjusted life year) durch chronische Atemwegserkrankungen, 24% der DALY’s mit Krebs und 14,5% der DALY’s bei kardiovaskulären Krankheiten. Um die Risikofaktoren für nichtübertragbare Krankheiten drastisch zu senken muss als erstes die Verbrennung bekämpft werden. Dieser Kampf muss durch korrekte Information der Bevölkerung über die Risiken der unterschiedlichen Konsumformen von Nikotin sowie anderen Substanzen erfolgen, und dabei die Konsumformen ohne Verbrennung klar bevorzugen. Natürlich kann man über eine ideale Welt ohne Tabak und Nikotin phantasieren, genauso, wie man über eine drogenfreie Welt phantasieren kann. Die Erfahrung zeigt jedoch den Irrglauben dieser Phantasie. Unabhängig der Schwere, mit welcher der Konsum von Substanzen gerügt wird, werden die Menschen sie weiterhin konsumieren. Das Prinzip der Risiko- und Schadensminimierung ist ein pragmatischer Ansatz aus vielen Bereichen (Verkehrssicherheit, AIDS, Drogenpolitik, etc.). Es ist Zeit, dass dieser Ansatz auch beim Konsum von Nikotin Anwendung findet, wie dies bei Punkt 3.1.3 im Massnahmenplan 2017–2024 zur Nationalen Strategie Sucht der Fall ist:

“Erweiterung der Schadensminderung: Mit Massnahmen der Schadensminderung werden die Risiken im Zusammenhang mit Risikoverhalten gemindert und Hilfsangebote aufgebaut, für deren Inanspruchnahme Abstinenz keine Voraussetzung ist. Dieser Ansatz, der insbesondere bezüglich illegaler Substanzen verankert ist, soll, wo sinnvoll und notwendig, auf weitere Suchtformen ausgeweitet werden.”

Alle Elemente für eine schnelle und moderate Regulierung unter dem LMG für sichere und verfügbare nikotinhaltige E-Dampfprodukte liegen bereit. Alle Elemente mit Ausnahme dem Willen der Exekutive. Welche neue Entschuldigung werden sie wohl finden um nicht das Offensichtliche tun zu müssen? Zwei Beschwerden gegen die Verfügung des BLV sind vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVger) noch hängig. Die Exekutive kann diese Tatsache nutzen um das Verbot mit dem Argument verlängern, dass seine Hände durch den Beschwerdefall gebunden wären und sie gezwungen sind, auf eine gerichtliche Entscheidung zu warten anstelle endlich die Verantwortung zu übernehmen. Das wäre nur eine weitere Manipulation. Das BLV kann jederzeit die Verfügung für das Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Dampfprodukten zurückziehen, womit das Verfahren beim BVger automatisch eingestellt wird. Wenn Herr Berset ein wenig Schwung hat, sollte er die Gelegenheit nutzen und sich als guter Sportsmann zeigen. Jeder kann Fehler machen. Das ist alles nicht so schlimm, solange man seine Fehler wieder korrigiert.

E-Dampfprodukte stellen ein geringes Risikopotential für die Gesundheit dar und benötigen keine strenge Regulierung. Das LMG bietet bereits den notwendigen Rahmen für die Sicherheit der Konsumenten. Einfache und leicht verständliche Regelungen garantieren eine bessere Adaption des E-Dampfens und somit der Risiko- und Schadensminimierung durch die Nikotinkonsumenten. Es muss durch eine klare und unvoreingenommene Information zu den verschiedenen Risikoprofilen des Nikotinkonsums begleitet werden. Das Schweizer Gesundheitswesen hat durch den Skandal einer dickköpfigen und unlogisch schädlich agierenden Exekutive bereits enorm gelitten. Es ist Zeit gekommen, dies zu korrigieren.

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